Steuerberatung und Vermögensplanung


Umsatzsteuer

In zwei aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen in Hotels, Kinos, Sporthallen und Stadien.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzahlungsquittung korrekte Angaben zum Leistungsempfänger enthalten, um eine doppelte Steuerschuld zu vermeiden.
Die EU plant eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechnungsvorschriften, die spätestens ab 2013 gelten soll.
Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Ab 2013 sollen elektronische Rechnungen vollständig mit Papierrechnungen gleichgestellt werden, womit die Pflicht zur Signatur der elektronischen Rechnungen wegfällt.
Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.
Das Bundesfinanzministerium erklärt seine Vorstellungen zur Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen.