Steuerberatung und Vermögensplanung


Personal, Arbeit und Soziales

Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar nicht für Kleinbetriebe, soziale Belange müssen bei der Kündigung aber trotzdem berücksichtigt werden.
Auch bei Aushilfstätigkeiten in den Ferien ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.
Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gelten ab dem 1. Januar 2002 neue Sachbezugswerte.
Für die verschiedenen Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen stellt sich die Frage, ob und wie diese Verpflichtungen in den Bilanzen zu berücksichtigen sind.
Aufgrund des Geschlechts darf für gleiche Arbeit kein ungleicher Lohn gezahlt werden.
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert.
Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen.
Die gleitende Arbeitszeit ist in vielen Betrieben verbreitet, aber es gibt auch andere Arbeitszeitmodelle.
Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.