Steuerberatung und Vermögensplanung


Personal, Arbeit und Soziales

Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert.
Die geforderte Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter wird nun gesetzlich verankert.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Ab 2009 sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich besser gefördert werden.
Ab 2009 soll die Künstlersozialabgabe um ein halbes Prozent auf 4,4 Prozent sinken.
Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2009 steigen gegenüber 2008 um rund 3 %.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
Schwarzarbeit bedeutet immer eine vorsätzliche Nichzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, womit grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.